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Definition des Indikators

Der Indikator gibt die Zahl aller im jeweiligen Berichtsjahr eingebürgerten Personen wieder und stellt diese ins Verhältnis zur Anzahl der Ausländerinnen und Ausländer sowie zu der Gesamtbevölkerung. Als Einbürgerung wird der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen ausländischen Staatsangehörigen auf Grundlage eines Antrages bezeichnet.

Methodische Hinweise

Der Indikator kann Aussagen über gelingende gesellschaftliche Einbindung treffen, besonders nach rechtlichem Status. Erst mit Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verfügen Personen über alle staatsbürgerlichen Rechte und Partizipationsmöglichkeiten. Mit der Einbürgerung werden ausländische Personen zu deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern. Sie werden in Statistiken auch dann nicht mehr als Ausländerin oder Ausländer nachgewiesen, wenn ihre bisherige Staatsangehörigkeit fortbesteht.

Weiterführende Informationen

Angaben für Niedersachsen auf Landesebene nach Rechtsgrundlage, Alter und Aufenthaltsdauer sind verfügbar in der LSN-Online Datenbank (Statistische Erhebung > 106 Einbürgerungen). Weitere Angaben sind zu finden in dem jährlichen Statistischen Bericht A I 9 Einbürgerungen veröffentlicht in den Statistischen Monatsheften des LSN. Weitere methodische Erläuterungen und bundesweite Ergebnisse sind zu finden in: Statistisches Bundesamt: Fachserie 1 Reihe 2.1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Einbürgerungen (erscheint jährlich).

Datenquelle

Einbürgerungsstatistik, Bevölkerungsfortschreibung, Ausländerzentralregister

Link zur Datenquelle LSN-Online Datenbank in neuem Fenster öffnen