Kategorien

Wählen Sie eine oder mehrere Kategorien aus, um die Tabelle/Grafik anzupassen.

Speichern der Headline im CSV-Format Daten im CSV-Format speichern

Headline data

Definition des Indikators

„Erwerbspersonen“ ist der Oberbegriff für Erwerbstätige und Erwerbslose. Die Zahl der Erwerbspersonen stellt somit das gesamte zur Verfügung stehende Potenzial an Arbeitskräften dar. Der Gegenbegriff sind die Nichterwerbspersonen: Dies sind alle Menschen, die z.B. aus Alters- oder Gesundheitsgründen oder weil sie andere Verdienstquellen haben nicht erwerbstätig sind und auch keine Erwerbstätigkeit anstreben. Erwerbstätige sind alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit und Bedeutung dieser Tätigkeit für den Lebensunterhalt. Maßgeblich ist, dass sie in der Berichtswoche wenigstens eine Stunde einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind. Als erwerbslos gelten nur solche Personen, die normalerweise erwerbstätig sind und zurzeit nur vorübergehend, da sie noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, sowie Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die sich um eine Lehr-/Arbeitsstelle bemühen. Die Bezeichnung „erwerbslos“ ist unabhängig davon, ob jemand bei der Arbeitsagentur als Arbeitsloser oder als Arbeitssuchender gemeldet ist bzw. Arbeitslosengeld oder -hilfe bezieht. Personen, die normalerweise keinem Erwerb nachgehen, z.B. nicht berufstätige Ehefrauen oder Ehemänner, gelten nicht als erwerbslos. Die Erwerbsquote bezieht die Zahl der Erwerbspersonen auf die Bevölkerung im Erwerbsalter (15 bis unter 65 Jahre). Die Erwerbstätigenquote bezieht die Zahl der 15- bis unter 65-jährigen Erwerbstätigen auf die Bevölkerung im Erwerbsalter. Der Erwerbslosenanteil bezieht die Zahl der Erwerbslosen auf die aller Personen im Erwerbsalter.

Methodische Hinweise

Die Daten entstammen dem Mikrozensus. Diese Bevölkerungsstichprobe erhebt bundesweit jährlich bei 1 Prozent der Haushalte demographische, erwerbs- und familienstatistische Basisdaten. Der regionale Nachweis der Ergebnisse erfolgt nach dem Wohnort der Befragten. Eine Person hat nach dem Mikrozensus einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Die Definition umfasst im Einzelnen folgende Personen:
1. zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer;
2. zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte;
3. (Spät-)Aussiedler;
4. mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Nachkommen Der Migrationshintergrund kann sich demnach auch ausschließlich aus den Eigenschaften der Eltern ableiten.

Weiterführende Informationen

Angaben für Niedersachsen und methodische Erläuterungen finden sich fortlaufend in den jährlich erscheinenden Statistischen Berichten Niedersachsen A I 5, A VI 2, A VI 4, Bevölkerung, Erwerbstätigkeit, Haushalte und Familien. Weitere methodische Erläuterungen und bundesweite Ergebnisse sind zu finden in: Statistisches Bundesamt: Fachserie 1 Reihe 4.1.1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland 2012-2015. Ab 2016 werden die Daten in der Fachserie 1 Reihe 4.1 “Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung” veröffentlicht. (Erscheinungsrhythmus: jährlich).

Datenquelle

Mikrozensus