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Definition des Indikators

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die krankenversicherungspflichtig, rentenversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem SGB III sind oder für die Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu leisten sind. Dazu gehören unter anderem auch Auszubildende.

Methodische Hinweise

Dargestellt werden die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 30. Juni eines Jahres, die im betrachteten Gebiet arbeiten, unabhängig ihres Wohnortes. Die Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit beruht auf den Meldungen der Arbeitgeber zur Kranken-, Renten-, Pflege- und bzw. oder Arbeitslosenversicherung. Hier werden alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ca. 75 bis 80 Prozent aller abhängig Beschäftigten) erfasst. Von ihr nicht erfasst werden nicht sozialversicherungspflichtige Beamte, Selbständige, unbezahlt mithelfende Familienangehörige und ausschließlich geringfügig Beschäftigte.

Weiterführende Informationen

Angaben für Niedersachsen auf Gemeindeebene sind verfügbar in der LSN-Online Datenbank (Statistische Erhebung > 70A Beschäftigte, Pendler).

Datenquelle

Statistik der Bundesagentur für Arbeit