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Fußnote:
1) Beschäftigte ohne Angabe der Qualifikation werden nicht aufgeführt; hoch = akademischer Abschluss (Bachelor, Diplom, Magister, Master, Staatsexamen, Promotion); mittel = Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung , Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss; niedrig = ohne abgeschlossene Berufsausbildung

Definition des Indikators

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die krankenversicherungspflichtig, rentenversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem SGB III sind oder für die Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu leisten sind. Dazu gehören unter anderem auch Auszubildende. Die Beschäftigten werden nach Art ihrer beruflichen Qualifikation in drei Gruppen aufgegliedert: Als hohe Qualifikation gelten Fachhochschul- und Hochschulabschlüsse. Als mittlere Qualifikation gilt der Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung sowie ein Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss. Als niedrige Qualifikation gelten alle Fälle, in denen keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Die statistischen Ergebnisse können differenziert nach Deutschen und Ausländerinnen und Ausländern ausgewiesen werden.

Methodische Hinweise

Dargestellt werden die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 30. Juni eines Jahres, die im betrachteten Gebiet arbeiten, unabhängig ihres Wohnortes. Die Ausweisung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Qualifikationsniveau am Arbeitsort gibt einen Hinweis auf das Arbeitsplatzangebot und die Struktur der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im betrachteten Gebiet. Die Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit beruht auf den Meldungen der Arbeitgeber zur Kranken-, Renten-, Pflege- und bzw. oder Arbeitslosenversicherung. Hier werden alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ca. 75 bis 80 Prozent aller abhängig Beschäftigten) erfasst. Von ihr nicht erfasst werden nicht sozialversicherungspflichtige Beamte, Selbständige, unbezahlt mithelfende Familienangehörige und ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten enthält auch Auszubildende, von denen ein großer Teil noch keine abgeschlossene berufliche Qualifikation hat und daher in der Tabelle als niedrig qualifiziert eingeordnet wird. Es gibt aber durchaus Auszubildende, die über berufsqualifizierende Abschlüsse bis hin zu Hochschulabschlüssen verfügen. Insgesamt muss bei diesem Indikator beachtet werden, dass die ausgewiesenen Daten einen hohen Anteil von Werten mit fehlender Zuordnung enthalten und damit die Aussagekraft des Indikators etwas abschwächen.

Weiterführende Informationen

Angaben für Niedersachsen auf Gemeindeebene sind verfügbar in der LLSN-Online Datenbank (Statistische Erhebung > 70A Beschäftigte, Pendler).

Datenquelle

Statistik der Bundesagetur für Arbeit