Indikator Beschreibung
Indikatoren
1.1
Bevölkerung in Niedersachsen
Zur Bevölkerung zählen alle Menschen, die in einem definierten Gebiet dauerhaft wohnen. Diese werden der Gemeinde zugerechnet, in der sie ihre alleinige Wohnung oder bei mehreren Wohnungen in verschiedenen Gemeinden ihren Erstwohnsitz haben („Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte sowie Angehörigen der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienmitgliedern.
Zur Bevölkerung zählen alle Menschen, die in einem definierten Gebiet dauerhaft wohnen. Diese werden der Gemeinde zugerechnet, in der sie ihre alleinige Wohnung oder bei mehreren Wohnungen in verschiedenen Gemeinden ihren Erstwohnsitz haben („Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte sowie Angehörigen der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienmitgliedern.
1.1.1
Daten verfügbar
Bevölkerung in Niedersachsen
1.1.2
Daten verfügbar
Bevölkerungsentwicklung in Niedersachsen (Veränderung in Prozent)
1.1.3
Daten verfügbar
Bevölkerungsentwicklung in Niedersachsen (Veränderung in Prozent gegenüber dem Vorjahr)
1.2
Ausländerinnen und Ausländer in Niedersachsen
Zu den in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern zählen alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die sich nicht nur für einen kurzen Zeitraum in Deutschland aufhalten. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung.
Die Ausländerstatistik ermöglicht jährlich zum 31.12. einen umfassenden statistischen Überblick zur ausländischen Bevölkerung. Die Auszählung des beim Bundesverwaltungsamt geführten Ausländerzentralregisters (AZR) gibt Aufschluss über Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Alter und Familienstand der Ausländerinnen und Ausländer. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte, sowie der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren Familien werden nicht aufgeführt, da sie nicht den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes unterliegen.
Zur Sicherstellung der Geheimhaltung wird ab 2016 im Ausländerzentralregister ein Rundungsverfahren angewendet. Fallzahlen werden hierzu auf ein Vielfaches von Fünf gerundet. Dadurch können Rundungsdifferenzen auftreten, so dass das Insgesamt-Ergebnis von der Summe der Einzelwerte abweichen kann.
Zu den in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern zählen alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die sich nicht nur für einen kurzen Zeitraum in Deutschland aufhalten. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung.
Die Ausländerstatistik ermöglicht jährlich zum 31.12. einen umfassenden statistischen Überblick zur ausländischen Bevölkerung. Die Auszählung des beim Bundesverwaltungsamt geführten Ausländerzentralregisters (AZR) gibt Aufschluss über Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Alter und Familienstand der Ausländerinnen und Ausländer. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte, sowie der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren Familien werden nicht aufgeführt, da sie nicht den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes unterliegen.
Zur Sicherstellung der Geheimhaltung wird ab 2016 im Ausländerzentralregister ein Rundungsverfahren angewendet. Fallzahlen werden hierzu auf ein Vielfaches von Fünf gerundet. Dadurch können Rundungsdifferenzen auftreten, so dass das Insgesamt-Ergebnis von der Summe der Einzelwerte abweichen kann.
1.2.1
Daten verfügbar
Ausländerinnen und Ausländer in Niedersachsen
1.2.2
Daten verfügbar
Anteil der Ausländerinnen und Ausländer in Niedersachsen in Prozent
1.2.3
Daten verfügbar
Ausländerinnen und Ausländer in Niedersachsen nach Aufenthaltsdauer und Geschlecht
1.2.4
Daten verfügbar
Ausländerinnen und Ausländer in Niedersachsen nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten¹⁾
1.2.5
Daten verfügbar
Ausländerinnen und Ausländer in Niedersachsen nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten und Geschlecht
1.2.6
Daten verfügbar
Ausländerinnen und Ausländer in Niedersachsen nach Altersgruppen (im Alter von … bis unter … Jahren)
1.2.7
in Bearbeitung
Ausländerinnen und Ausländer in Niedersachsen nach Durchschnittsalter (A7x)
1.2.8
Daten verfügbar
Lebendgeborene nach Nationalität
1.3
Menschen mit Migrationshintergrund
In der amtlichen Statistik wurde ein umfassendes Konzept zur Erfassung des Migrationshintergrundes erstmals mit dem Mikrozensus 2005 eingeführt. Dazu wurde zusätzlich eine Reihe von Fragen zur Migration aufgenommen, aus denen der Migrationshintergrund abgeleitet wird.
Eine vollständige Übertragung auf andere Statistiken außerhalb des Mikrozensus ist aufgrund der Komplexität der Definition nicht möglich. Zur Bestimmung des Migrationshintergrundes wird (1.) nur die Zuwanderung auf das Gebiet der heutigen Bundesrepublik ab 1950 berücksichtigt, um den Großteil der Zuwanderung durch kriegsbedingte Vertreibung nicht einzubeziehen. Zudem werden (2.) auch die Nachkommen der Zugewanderten berücksichtigt, die bereits in der Bundesrepublik geboren wurden und (3.) wird für alle Ausländerinnen und Ausländer sowie für alle Eingebürgerten ein Migrationshintergrund unterstellt. Im Integrationsmonitoring Niedersachsen wird für die dargestellten Jahre vor 2017 der Migrationshintergrund im engeren Sinne verwendet: Von den Deutschen mit Migrationshintergrund, die seit Geburt Deutsche sind, werden nur jene hinzugezählt, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil im selben Haushalt leben. Nur dann liegt die für die Zuordnung entscheidende Elterninformation vor. Für alle Jahre nach 2016 wird der Migrationshintergrund im weiteren Sinne dargestellt: Der Migrationshintergrund im weiteren Sinne kann anhand der Zusatzfragen zum Migrationsstatus der nicht im Haushalt lebenden Eltern ab 2005 in vierjährigem Rhythmus und ab dem Jahr 2017 jährlich dargestellt werden
In der amtlichen Statistik wurde ein umfassendes Konzept zur Erfassung des Migrationshintergrundes erstmals mit dem Mikrozensus 2005 eingeführt. Dazu wurde zusätzlich eine Reihe von Fragen zur Migration aufgenommen, aus denen der Migrationshintergrund abgeleitet wird.
Eine vollständige Übertragung auf andere Statistiken außerhalb des Mikrozensus ist aufgrund der Komplexität der Definition nicht möglich. Zur Bestimmung des Migrationshintergrundes wird (1.) nur die Zuwanderung auf das Gebiet der heutigen Bundesrepublik ab 1950 berücksichtigt, um den Großteil der Zuwanderung durch kriegsbedingte Vertreibung nicht einzubeziehen. Zudem werden (2.) auch die Nachkommen der Zugewanderten berücksichtigt, die bereits in der Bundesrepublik geboren wurden und (3.) wird für alle Ausländerinnen und Ausländer sowie für alle Eingebürgerten ein Migrationshintergrund unterstellt. Im Integrationsmonitoring Niedersachsen wird für die dargestellten Jahre vor 2017 der Migrationshintergrund im engeren Sinne verwendet: Von den Deutschen mit Migrationshintergrund, die seit Geburt Deutsche sind, werden nur jene hinzugezählt, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil im selben Haushalt leben. Nur dann liegt die für die Zuordnung entscheidende Elterninformation vor. Für alle Jahre nach 2016 wird der Migrationshintergrund im weiteren Sinne dargestellt: Der Migrationshintergrund im weiteren Sinne kann anhand der Zusatzfragen zum Migrationsstatus der nicht im Haushalt lebenden Eltern ab 2005 in vierjährigem Rhythmus und ab dem Jahr 2017 jährlich dargestellt werden
1.3.1
Daten verfügbar
Menschen mit Migrationshintergrund
1.3.2
Daten verfügbar
Menschen mit Migrationshintergrund in den regionalen Anpassungsschichten
1.3.3
Daten verfügbar
Menschen mit Migrationshintergrund nach Altersgruppen und Geschlecht
1.3.4
Daten verfügbar
Menschen mit Migrationshintergrund nach Herkunftsland und Geschlecht (in 1000)
1.4
Das Wanderungsgeschehen in Niedersachsen
Die Zuzüge aus dem Ausland und die Fortzüge in das Ausland sind aussagekräftige Indikatoren des Wanderungsgeschehens in Niedersachsen. Der Wanderungssaldo ist die Differenz aus den Zuzügen aus dem Ausland Nach Niedersachsen und den Fortzügen aus den Niedersachsen in das Ausland.
Die Zuzüge aus dem Ausland und die Fortzüge in das Ausland sind aussagekräftige Indikatoren des Wanderungsgeschehens in Niedersachsen. Der Wanderungssaldo ist die Differenz aus den Zuzügen aus dem Ausland Nach Niedersachsen und den Fortzügen aus den Niedersachsen in das Ausland.
1.4.1
Daten verfügbar
Zuzüge über die Bundesgrenze nach Niedersachsen
1.4.2
Daten verfügbar
Fortzüge über die Bundesgrenze aus Niedersachsen
1.4.3
Daten verfügbar
Saldo der Zu- und Fortzüge über die Bundesgrenzen von und nach Niedersachsen nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten
1.4.4
Daten verfügbar
Zu- und Fortzüge über die Bundesgrenzen von und nach Niedersachsen nach Altersgruppen