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Definition des Indikators

Zu den in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern zählen alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die sich nicht nur für einen kurzen Zeitraum in Deutschland aufhalten. Die Staatsangehörigkeit ist eine besondere Rechtsbeziehung, die eine Person einem bestimmten Staat zuordnet. In allen anderen Staaten außer ihrem Heimatstaat ist eine Person Ausländerin bzw. Ausländer. Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen, sind staatenlos. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung. Abgebildet werden die fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten der Ausländerinnen und Ausländer im aktuellen Berichtsjahr.

Methodische Hinweise

Die Ausländerstatistik ermöglicht jährlich zum 31.12. einen umfassenden statistischen Überblick zur ausländischen Bevölkerung. Die Auszählung des beim Bundesverwaltungsamt geführten Ausländerzentralregisters (AZR) gibt Aufschluss über Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Alter und Familienstand der Ausländerinnen und Ausländer. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren Familien werden nicht aufgeführt, da sie nicht den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes unterliegen. Zur Sicherstellung der Geheimhaltung wird ab 2016 im Ausländerzentralregister ein Rundungsverfahren angewendet. Fallzahlen werden hierzu auf ein Vielfaches von Fünf gerundet. Dadurch können Rundungsdifferenzen auftreten, so dass das Insgesamt Ergebnis von der Summe der Einzelwerte abweichen kann.

Weiterführende Informationen

Bundesweite Ergebnisse sind zu finden in: Statistisches Bundesamt: Fachserie 1 Reihe 2.2, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Bevölkerung mit Migrationshintergrund (erscheint jährlich).

Datenquelle

Ausländerzentralregister

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