Definition des Indikators |
Der Indikator gibt die Gesamtzahl der in Niedersachsen durchgeführten Anerkennungsverfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und dem niedersächsischen Berufsqualifikationsgesetz (NBQFG) sowie die Zahl der davon abgeschlossenen Verfahren nach der getroffenen Entscheidung an. Separat ausgewiesen werden Verfahren in der Berufshauptgruppe der medizinischen Gesundheitsberufe, da diese den überwiegenden Teil der Verfahren darstellten. |
---|---|
Methodische Hinweise |
Die Gesetze der beruflichen Qualifikationsfeststellung BQFG und NBQFG regeln das Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Deutschland. In diesem Zuge wurde erstmals ein allgemeiner rechtlicher Anspruch auf ein berufliches Anerkennungsverfahren für alle Ausländerinnen und Ausländer formuliert. Ein solcher bestand für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) bislang nicht. Dieser Personenkreis kann seither im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise auf Gleichwertigkeit prüfen lassen. Für Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten erfolgt für bestimmte, reglementierte Berufe (u.a. Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, Geburtshelferinnen und Geburtshelfer, Architektinnen und Architekten) aufgrund einheitlicher Ausbildungsstandards eine automatische Anerkennung der Berufsqualifikation. |
Weiterführende Informationen |
Angaben zu abgeschlossenen Verfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) auf Bundesebene sind auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes im Bereich berufliche Bildung verfügbar. |