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Definition des Indikators

Der Indikator gibt den Anteil von Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte im Alter von 25 bis unter 35 Jahren nach höchstem beruflichen Abschluss wieder. Berufliche Qualifikationen sind ein zentrales Merkmal der strukturellen Teilhabe und beeinflussen die Position am Arbeitsmarkt sowie die gesellschaftliche Teilhabe.

Methodische Hinweise

Auch für die berufliche Qualifikationsstruktur der Bevölkerung gilt, dass sie sich insgesamt nur langsam ändert. In den höheren Altersgruppen befinden sich viele Zuwanderinnen und Zuwanderer, die ihre beruflichen Qualifikationen im Herkunftsland erworben haben oder gerade aufgrund dieser Qualifikation zugewandert sind (Hochqualifizierte). Die hier vorgenommene Betrachtung der Altersgruppe der 25- bis unter 35-Jährigen gibt Hinweise darauf, wie sich die Qualifikationsstruktur künftig entwickeln wird. Die Angleichung der Bildungsstruktur der Bevölkerung mit Zuwanderungsgeschichte an die Bevölkerung ohne Zuwanderungsgeschichte kann als Voraussetzung für die Angleichung der Beschäftigungsstruktur beider Gruppen angesehen werden. Es wird die berufliche Qualifikationsstruktur der Bevölkerung mit und ohne Zuwanderungsgeschichte wiedergegeben, unabhängig davon, ob ein Abschluss in Deutschland oder im Ausland erworben wurde. Unter die Kategorie „ohne Abschluss“ fallen neben denen, die über keinen beruflichen Abschluss verfügen, auch Personen, die sich noch in einer beruflichen Ausbildung befinden. „Ohne Abschluss“ schließt darüber hinaus auch die Anlernausbildung, das Berufsvorbereitungsjahr und das berufliche Praktikum mit ein. Dadurch ergeben sich für das Berichtsjahr 2005 Abweichungen zu den bisher veröffentlichten Daten. Der Tertiärbereich umfasst Abschlüsse an einer Fachschule, Berufsakademie und einer (Fach-)Hochschule. Datenquelle ist der Mikrozensus. Eine Person hat nach dem Mikrozensus einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Die Definition umfasst im Einzelnen folgende Personen:
1. zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer;
2. zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte;
3. (Spät-)Aussiedler;
4. mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Nachkommen.
Der Migrationshintergrund kann sich demnach auch ausschließlich aus den Eigenschaften der Eltern ableiten.

Weiterführende Informationen

Weitere methodische Erläuterungen und bundesweite Ergebnisse sind zu finden in: Statistisches Bundesamt: Fachserie 1 Reihe 2.1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit (erscheint jährlich).